Gewerbliche Kunden

 

Feuerwerk

 

Nachweise durch Unternehmer

 

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ist bei Bestellung von Artikeln der Kategorien F3 und F4 durch Händler und gewerbliche Feuerwerker eine Kopie eines entsprechenden gültigen Gewerbescheins vorzulegen. Bei Bestellung per E-Mail bitte ich Sie diesen Nachweis beizulegen.

 

Bei Interessenten aus anderen EU-Ländern muss aufgrund der unterschiedlichen Gesetzeslagen bei jedem einzelnen Artikel geprüft werden, ob dieser auch im jeweiligen Land zugelassen ist, unter welchen Bedingungen der Erwerb durch den Interessenten zulässig ist sowie ob und wie der Artikel in dieses Land versendet werden darf. Bei entsprechenden Anfragen ersuche ich daher um genaue Angabe von Lieferadresse/Staat sowie Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse für eventuelle Rückfragen.

 

Nähere Informationen finden Sie in meinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.