Floßbau Fuschl 2006

Die Organisation von Feuerwerken

 

 

Während zu Silvester Kleinfeuerwerke abseits sensibler Bereiche wie Krankenhäuser oder Kirchen ohne besondere Genehmigung von jedermann abgebrannt werden dürfen, gelten bei der Ausrichtung professioneller Feuerwerke, insbesondere in Ortszentren oder in Innenräumen, strenge gesetzliche und behördliche Bestimmungen. Generell ist die entsprechende veranstaltungsrechtliche Genehmigung zu erwirken und es sind die bescheidmäßigen Auflagen einzuhalten.

 

 

 

Als Fachbetrieb übernehmen wir folgende Aufgaben und entlasten damit Sie

als Festveranstalter:

 

- Beratung bei der Auswahl des Platzes

- Entwurf des Konzeptes für das Feuerwerk

- Einholung der behördlichen Genehmigung

- Beschaffung und Vorbereitung der Materialien

- Gestaltung des Feuerwerks, auf Wunsch auch als Musikfeuerwerk

- Abstimmung mit Eigentümern und Hilfsdiensten (z.B. Feuerwehr)

- Aufbau und Einrichtung vor Ort

- Reinigung des Platzes nach dem Abbrennen

 

Dabei trage ich neben der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen auch für

ein gutes Einvernehmen mit Behörden und Anrainern Sorge.