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Verantwortung

 

 

Das Achten auf den sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern beginnt nicht erst beim Abbrennplatz. Der Straßenverkehr gilt bekanntermaßen als unfallträchtiger Sektor, weshalb der Transport von Gütern mit gefährlichen Eigenschaften auf der Straße detaillierten gesetzlichen Bestimmungen (dem ADR und dem GGBG) unterworfen ist.

 

Für die sichere und diesen gesetzlichen Anforderungen entsprechende Anlieferung der pyrotechnischen Artikel zum Veranstaltungsort oder zur Auslieferung an Händler steht ein dafür ausgestattetes und zugelassenes, firmeneigenes Nutzfahrzeug zur Verfügung. Wir führen aufgrund der Lenkerberechtigung (ADR-Führerschein) bei Bedarf aber auch Gefahrenguttransporte für Dritte und mit Nutzfahrzeugen größerer Kapazität durch.